Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 01.01.2026
§ 1 (Geltungsbereich)
(1) Die folgenden Allgemeinen Nutzungs- und Vertragsbedingungen gelten für alle Räumlichkeiten und Veranstaltungen des Städtischen Puppentheaters Magdeburg (nachstehend “Theater” genannt) und den daraus resultierenden vertraglichen Beziehungen mit den Kund*innen für den nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr im Vertrieb von Eintrittskarten.
(2) Bereits mit Bestellung der Eintrittskarten erkennt der Kunde und der Eintrittskarteninhaber die allgemeinen Nutzungs- und Vertragsbedingungen unseres Hauses an und beachtet die entsprechenden Hinweise.
(3) Entgegenstehende sowie zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 (Bestellung, Vertragsschluss)
(1) Karten zu den Vorstellungen sind zu den jeweiligen Öffnungszeiten an der Tages- und Abendkasse des Theaters erhältlich.
(2) Kartenvorbestellungen sind möglich. Reservierungen auf Option sind innerhalb von drei Werktagen kostenfrei stornierbar, danach wird die Buchung rechtswirksam.
(3) Ein zustande gekommener Vertrag kann nicht mehr storniert werden. Werden die Karten nicht abgeholt, ist eine Rückerstattung des Kaufpreises nicht möglich.
(4) Die Kartenbestellung im Rahmen des Online-Kartenverkaufs erfolgt nach den Bedingungen des Ticket-Verkaufssystems der bilettix GmbH.
(5) Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen der/m Karteninhaber*in und dem Theater zustande.
(6) Das Feilbieten und Verkaufen von Eintrittskarten für Vorstellungen des Theaters durch Privatpersonen ist nicht gestattet.
(7) Der Kunde unterwirft sich durch den Erwerb der Eintrittskarte der jeweils geltenden Hausordnung.
§ 3 (Preise, Gebühren, Ermäßigungen)
(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Sämtliche angegebenen Preise sind, soweit nicht anders bekannt gemacht, bindend und verstehen sich entsprechend der jeweils gültigen Entgeltordnung des Theaters.
(2) Es gilt jeweils nur eine Ermäßigung pro Karte.
§ 4 (Abholung der Karten, Schadenersatz)
(1) Eine Abholung vorbestellter Karten hat bis eine Woche vor dem Vorstellungstermin zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist steht es dem Theater frei, über dieses Kartenkontingent frei zu verfügen.
(2) Werden vorbestellte Karten nicht rechtzeitig abgeholt oder storniert, und können diese nicht anderweitig verkauft werden, hat der/die Besteller*in dem Theater den vollen Kartenpreis zu erstatten.
(3) Bei einzelnen Veranstaltungen ist eine Hinterlegung der Eintrittskarten an der Theaterkasse möglich.
(4) Eine mögliche Lieferung der bestellten Eintrittskarten erfolgt zu Lasten und auf Risiko der bestellenden Person.
§ 5 (Zahlung, Rückzahlung, Eigentumsvorbehalt)
(1) Der Gesamtpreis inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Die Karten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters.
(2) Die Zahlung erfolgt zurzeit per Kreditkarte, kartengestützten elektronischen Zahlungsverkehr mit Unterschrift (EC-Karte), Vorkasse und Barzahlung.
(3) Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, besteht die Pflicht der sofortigen Rückgabe der Eintrittskarten. Eine mögliche Rücksendung erfolgt auf Gefahr der Kund*innen. Im Falle einer Rücklastschrift oder anderer Rückabwicklungen von Zahlungen ist das Theater berechtigt, von den Kund*innen die Erstattung der angefallenen Bankgebühren sowie eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr i. H. v. 5,00 € zu verlangen.
(4) Sie können nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns schriftlich bestätigten Forderungen aufrechnen.
§ 6 (Kassierung)
(1) Das empfangene Wechselgeld ist sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
(2) Quittungen und sonstige Belege sind bei Zahlung zu verlangen. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.
§ 7 (Rückgabe der Eintrittskarten, Rollstuhlfahrer*innen-Plätze)
(1) Die Rückgabe bereits gekaufter Karten ist bis auf begründete Ausnahmefälle ausgeschlossen. Hierzu zählen Anrechts-Vorstellungen aufgrund der Erkrankung oder des Wegzuges der Kinder. Das Eintrittsgeld wird durch schriftlichen Antrag der Schule bzw. der Kindereinrichtung rückerstattet.
(2) Im Falle einer kurzfristigen Vorstellungsänderung oder der gänzlichen Absage der Vorstellung erhält der/die Inhaber*in der bezahlten Eintrittskarte gegen Rückgabe der Originaleintrittskarte(n) den Eintrittspreis zurück. Nimmt der/die Kund*in hingegen an der geänderten Vorstellung teil, ist das Rückerstattungsrecht ausgeschlossen. Will der/die Kund*in einen möglichen Austauschtermin in Anspruch nehmen, erhält er/sie hierfür gegen Rückgabe der bisherigen eine neue Eintrittskarte.
(3) Weitergehende Ansprüche des/der Kund*in sind ausgeschlossen. Bei Verlust der Eintrittskarten ist keine Rückerstattung möglich.
(4) Endet eine Vorstellung vorzeitig aufgrund höherer Gewalt (z. B. witterungsbedingter Einflüsse wie Regen, Unwetter bei Open-air-Veranstaltungen), technischen Havarien, plötzlicher Erkrankung eines/r Spieler*in oder sonstiger vergleichbarer in der Sphäre des Theaters liegender Gründe, erfolgt eine Rückerstattung des Eintrittspreises nur, wenn nicht bereits mehr als die Hälfte der regulären Spieldauer absolviert oder noch nicht die erste offizielle Pause erreicht wurde. Anderenfalls gilt die Veranstaltung als durchgeführt.
(5) In den Räumen des Theaters stehen Plätze für Rollstuhlfahrer*innen zur Verfügung. Die Anzahl ist begrenzt. Der/die Kund*in verpflichtet sich, bei Erwerb der Eintrittskarte auf einen möglichen Bedarf hinzuweisen. Spätere Beanstandungen führen nicht zur Erstattung des Kartenpreises.
§ 8 (Gewährleistung)
(1) Das Theater behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen den Termin und/oder den Ort der Veranstaltung zu verlegen.
(2) Sobald dem Theater Informationen über abgesagte oder geänderte Veranstaltungstermine zur Verfügung stehen, werden die Kunde*innen hierüber durch Aushang informiert, sofern diese bei der Bestellung eine gültige Telefonnummer angegeben haben, auch telefonisch.
(3) Der/die Kund*in ist verpflichtet, die Eintrittskarten auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen unverzüglich nach Erhalt spätestens vor Vorstellungsbeginn dem Theater schriftlich (z. B. per E-Mail und Fax) oder vor Ort mitzuteilen. Werden die Karten geliefert, hat die Reklamation binnen drei Tage nach Erhalt, spätestens aber vor Vor-stellungsbeginn zu erfolgen.
(4) Das Recht des/der Kund*in, sich wegen eines nicht vom Theater zu vertretenden Umstandes vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
§ 9 (Einlass, Nacheinlass)
(1) Der Besuch der Vorstellung erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte unter Anerkennung der Hausordnung. Dem Personal ist auf Verlangen stets die gültige Eintrittskarte vorzuweisen.
(2) Der Einlass beginnt eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn.
(3) Nach Vorstellungsbeginn erfolgt kein Einlass. Zu spät kommende Besucher*innen haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
§ 10 (Hausordnung, Störungen)
(1) In den Vorstellungsräumen des Theaters gilt generelles Rauchverbot.
(2) Das Tragen und Beisichführen gefährlicher Hieb-, Stich- oder Schusswaffen ist strengstens verboten.
(3) Störungen vor und während der Vorstellung sind dem zuständigen Personal sofort anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
(4) Bei Verstößen gegen diese Nutzungs- und Vertragsbedingungen, der Hausordnung oder bei Störung der Vorstellung kann der/die betreffende Besucher*in der Vorstellung verwiesen werden. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.
(5) Bei einigen Vorstellungen, insbesondere Abendveranstaltungen, kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
§ 11 (Haftung, Haftungsbeschränkungen)
(1) Eltern, Aufsichtsführende oder sonstige Begleitpersonen haften für ihre Kinder.
(2) Das Theater haftet in jedem Fall für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet das Theater beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(4) Darüber hinaus haftet das Theater, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, sofern der Schaden durch das Theater oder einen seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist. Die Geltendmachung ist auf den typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
(5) Der/die Betroffene hat den Schadensfall unverzüglich anzuzeigen und einen entsprechenden Regulierungsantrag zu stellen. Bei begründeten Anträgen erfolgt eine Regulierung durch den Kommunalen Schadensausgleich (KSA).
§ 12 (Aufzeichnungs- und Verzehrverbot)
(1) Das Benutzen von Tonaufzeichnungsgeräten, Foto-, Film-, Blitzlicht-, und Videokameras während der Vorstellung, ist aus urheberechtlichen Gründen untersagt.
(2) Der Verzehr von Speisen und Getränken in den Vorstellungsräumen ist untersagt. Eine Ausnahme bildet die Open-air-Veranstaltung “Hofspektakel”.
(3) Zuwiderhandlungen, insbesondere Urheberechtsverletzungen, werden straf- und/oder zivilrechtlich verfolgt. Entsprechende Gerätschaften werden als Beweismittel sichergestellt.
§ 13 (Datensicherheit)
(1) Die personalisierten Daten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer etc.) werden vom Theater in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie werden vertraulich behandelt. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Website unter: puppentheater-magdeburg.de/datenschutz
(2) Bei Fernseh-, Film- und Tonaufnahmen erklären sich die Besucher*innen mit eventuell entstehenden Aufnahmen ihrer Person einverstanden.
§ 14 (Gerichtsstand und Rechtsordnung)
(1) Alleiniger Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist Magdeburg, sofern der/die Kund*in Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das Regelungswerk des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
(2) Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten der Sitz des Theaters, sofern der/die Kund*in Kaufmann/-frau oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes ist.
§ 15 (Salvatorische Klausel, Änderungsvorbehalt)
(1) Sollten Teile dieser Nutzungs- und Vertragsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der restlichen Nutzungs- und Vertragsbedingungen, insbesondere aber eines hierauf basierenden Vertrages nicht berührt.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere AGB jederzeit zu ändern.